
Für alle Fragen und Belange stehen Ihnen unsere Schulleiterin Heike Herold (links) und Ihre Stellvertreterin Tina Walter stets gern zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zur Schullaufbahn Ihres Kindes oder benötigen eine Beratung darüber, wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrerin Frau Sauer. Brauchen Sie Hilfe bei Übersetzungen, so steht Ihnen Frau Moussa (Tel.nr.: 015208388673) gern zur Seite.
Grundschule Kuntzehöhe
Alte Zwoschwitzer Str. 1
08523 Plauen
Tel.nr.: 03741 131206
gs-kuntzehoehe@t-online.de

Unterrichtszeiten
2. Stunde (8:25 – 9:10 Uhr)
Frühstückspause (15 Minuten)
3. Stunde (9:25 – 10:10 Uhr)
Hof- und Bewegungspause (25 Minuten)
4. Stunde (10:35 – 11:20 Uhr)
5. Stunde (11:30 – 12:15 Uhr)
Öffnungszeiten im Sekretariat
Sehr geehrte Eltern,
unser Sekretariat ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
Montag 7:30 – 13:00 Uhr
Dienstag 7:30 – 13:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 7:30 – 13:00 Uhr
Freitag nach telefonischer Absprache
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
Wenn wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegen nehmen können, nutzen Sie bitte unseren Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine Email.
Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis
Hygienekonzept
Die Wiederaufnahme des Regelunterrichts an der Grundschule Kuntzehöhe unterliegt der Einhaltung aller festgelegten Hygienemaßnahmen. Diese sind in unserem Hygienekonzept detailliert aufgeführt.
An dieser Stelle möchten wir auf folgende Regelungen hinweisen:
Die Schule darf nicht von Personen betreten werden, die nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert sind oder Symptome wie Husten, Fieber, Durchfall erkennen lassen.
Zeigen Schüler an mehr als zwei Tagen hintereinander Symptome, die auf SARS-CoV-2 hinweisen, ist der Zutritt erst zwei Tage nach letztmaligem Auftreten der Symptome gestattet.
Wer die Schule betritt, hat sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren.
Unterrichtsräume und täglich genutzte Räume werden mehrfach täglich gelüftet.
Bewertung und Zensierung
Entsprechend der Schulordnung Grundschule Abs. 5 § 18 richten wir uns nach folgendem Maßstab:
Die einzelnen schriftlichen, mündlichen und praktischen Leistungsnachweise sowie die gesamten während eines Schuljahres in den einzelnen Fächern erbrachten Leistungen werden mit folgenden Noten bewertet:
1. | sehr gut | (1), | wenn eine Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; |
2. | gut | (2), | wenn eine Leistung den Anforderungen voll entspricht; |
3. | befriedigend | (3), | wenn eine Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht; |
4. | ausreichend | (4), | wenn eine Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; |
5. | mangelhaft | (5), | wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können; |
6. | ungenügend | (6), | wenn eine Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. |